Viele Leute sind sich gar nicht darüber im Klaren, dass sie bares Geld sparen können, in dem sie beim Umzug von ihrem Steuerrecht Gebrauch machen.
In vielerlei Hinsicht ist der Umzug steuerlich absetzbar. Selbstredend lassen sich nicht einfach die gesamten Kosten steuerlich absetzen, aber wenn man sich im Vorfeld über die Möglichkeiten informiert lassen sich hier schnell Beträge in dreistelliger Höhe sparen.
Die wichtigste Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man sich wirklich alle Kosten genauestens quittieren lässt. Materialkosten, die zum Beispiel für Verpackungsmaterial anfallen, sind steuerlich nicht absetzbar, sämtliche normalen Arbeitskosten können hingegen wieder in Teilen in den eigenen Geldbeutel zurückgeführt werden.
Umzug von der Steuer absetzen: Ersparnis von bis zu 600€
Es ist also vor allem für alle die der Umzug steuerlich absetzbar, die eine Spedition für den Wohnungswechsel beauftragt haben. Aber auch die bezahlten Dienste privat engagierter Helfer sind von der Steuer absetzbar: Hier ist jedoch ein wenig Vorsicht geboten: Zum einen ist es ausgesprochen wichtig, dass man sich die anfallenden Kosten unbedingt quittieren lässt. Ebenso wichtig ist es, dass die Quittung ausreichend aufgeschlüsselt ist, so dass Arbeitskosten und Materialaufwand getrennt einsehbar sind. Nur auf diese Weise ist garantiert, dass man den vollen Umfang des steuerlich absetzbaren Bereichs auch ausnutzen kann.
Wenn man sich aber die nötigen Belege einholt, winken im Anschluss hohe Beträge: Bis zu 20% der Kosten von bis zu 3.000 Euro jährlich sind steuerlich absetzbar – im Idealfall springen für den Verbraucher also bis zu 600 Euro heraus – keine Kleinigkeit, wenn der ohnehin schon teure Umzug auf die eigenen Finanzen drückt!
Auch bei den Kleinigkeiten lässt sich sparen
Vom Umzug steuerlich absetzbar sind auch viele andere Facetten des Wohnungswechsels: So können sich auch die Fahrtkosten zu Wohnungsbesichtigungen wahlweise mit 0,30€ pro Kilometer oder den tatsächlichen Kosten laut Nachweis absetzen. Auch Fahrten (z.B. mit den öffentlichen Verkehrsmitteln) zwischen dem alten und neuen Wohnsitz zum Zwecke der Renovierung können angegeben werden. Wer die eigene Familie verlässt und sich eine Zweitwohnung beschafft kann über einen Zeitraum von zwei Jahren jeweils eine Fahrt pro Woche zum alten Wohnsitz absetzen. Wer sich noch ein wenig weiter in die Thematik einliest, wird noch viele kleine weitere Teilbereiche finden, in denen sich beim Umzug Geld sparen lässt.
Wer sich vor ein wenig Papierkram nicht fürchtet hat hier also eine exzellente Möglichkeit einen Teil der Kosten des Umzugs durch steuerliche Absetzungen direkt wieder in die Kassen zu spülen.
Linktipp: Auf Umzugszentrale-Berlin.de den Beitrag “Umzug & Steuern: Seit August gelten höhere Pauschalen“

Hätte ich die Seite hier früher gefunden, dann hätten wir für unsern Umzug sicherlich noch einige gute Tipps einsammeln können. Jetzt sind wir aber schon (fast) fertig mit unserem Umzug. Trotzdem werde ich hier nochmals vorbeischauen, es finden sich einige gute Tipps.